Nachforschungsgenehmigung

  • Hallo Leute,


    ich wohne in ******* und möchte für diese Verbandsgemeinde eine NfG beantragen. ******* liegen dicht beieinander, damit ich beim Suchen nicht mit dem Gesetz in Konflikt komme, hätte ich gerne von euch gewusst, ob die Genehmigung auch für ******* gilt? Fragen kann ich bei der Kreisverwaltung in ***''***' niemanden, dass Amt hat wegen Corona geschlossen. Und ich weiß nicht wie lange. Vielleicht hat ja jemand von euch so eine Genehmigung für die Verbandsgemeinde *******.


    Vielen Dank

  • Hallo,


    der Landkreis heißt " Rhein-Lahn-Kreis". Bad Ems ist der Verwaltungssitz dieses Landkreises, Lahnstein gehört zu diesem Kreis!

  • Guten Morgen Ötzi,


    ja da sagst Du was! Deutsche Bananenrepublik für alles und jeden Verständnis haben, nur für die eigenen Leute nicht!:hilfe:

  • Dann beantrage doch fuer den Rhein-Lahn-Kreis die NFG. Wenn ich eine beantragen wuerde dann wuerd ich es auch erst einmal fuer den Landkreis versuchen. Haengt letztlich immer vom Archi ab der es bearbeitet und dem Verhaeltniss zueinander. Gerad mal geschaut, Rheinland, ich glaub die haben sich ziemlich eng mit NFG wenn ich das richtig im Kopf habe.. viel Glueck! Sind aber bestimmt einige Pfaelzer hier die bessere Auskunft geben koennen

  • Hallo bx812,


    ich habs rausgefunden. Habe meiner zuständigen Denkmalschutzbehörde einfach eine Mail geschickt, anrufen konnte ich ja nicht, geschlossen, Corona. Aber auf meine Mail haben Sie geantwortet. Also, ich brauche für die Gemeinde Lahnstein eine Genehmigung und für Bad Ems eine. Lahnstein liegt zwar im Rhein-Lahn-Kreis, gehört aber nicht der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau an. Der Rhein-Lahn-Kreis ist nochmal in verschiedene Suchgebiete aufgeteilt. Ja, meine Lieben so kompliziert ist das in meiner Heimat, weinen könnt ich, weinen. :banghead:


  • Also, ich brauche für die Gemeinde Lahnstein eine Genehmigung und für Bad Ems eine.


    Ich kapier das einfach nicht , dass ihr immernoch auf diesen mist reinfallt . Wenn du nicht gerade in schleswig holstein wohnst , denn dort ist der einsatz eines metaldetektors genehmigungspflichtig als einziges bundesland in deutschland , dann brauchst du keine nfg . Die suche auf einem acker , auf einer wiese oder im wald ist für jedermann grundsätzlich erlaubt . Das direkte graben nach bodendenkmälern , oder das graben in grabungsschutzgebieten ist nicht erlaubt , und dafür brauchst du eine genehmigung . Lasst euch doch nicht verar.chen ! Selbst wenn du diese nfg hast , dann bist du an orte gebunden , darfst nur auf einem acker suchen , und wenn der eingesät ist , dann kannst du den metalldetektor in den keller stellen . Denn auf wiese und im wald ist die suche laut nfg verboten . Absoluter schwachsinn . Das einzige was du brauchst ist die genehmigung des besitzers der wiese , des waldes oder des ackers . Mehr nicht . Ich gehe schon 30 jahre ohne nfg , und diese archäologen mitsamt ihren speichelleckern können , und konnten mir bislang garnichts . Es wäre allenfalls eine ordnungswiedrigkeit sollte ich eine anzeige bekommen .
    Seid ihr nicht schon genug verar.cht worden durch dieses pack ? Ich lass mir mein hobby nicht durch sesselfurzer kaputt machen , die meinen über jeden und alles bestimmen zu-können .
    MFG S-O

  • "Ich muss SondelOink recht geben! Explizit wie gewohnt, aber er hat recht. Wir in Bayern habens ja da leicht. Ich würde - bei Genehmigung des Besitzers (!)- immer gehen. Unsere Funde nutzen doch keinem was, wenn sie im Boden vergammeln.Und ja, es wird über uns bestimmt. Mein Kleiner freut sich seit 2 Wochen über seine gefundene Taschenlampe. Da waren seine beiden Silberfunde dagegen nix wert:)

  • Da bin ich jetzt aber überrascht. Ich möchte das an einem recht einfachen, auch für dich verständlichen Beispiel erläutern. Wenn du deinen Müll in deinem Wald verbuddelst und nicht beobachtet wirst, dann stört es scheinbar niemand. Ist es deswegen aber nicht trotzdem falsch. Und schädigt man damit nicht dauerhaft andere? Wer von uns hat auf die Nachfrage bei einem Landwirt nicht schon mal gehört, dass bei ihm unbefugt gegraben wurde und er das deswegen gar nicht mehr will. Und zurück zum Wald - in hundert Jahren ärgert sich ein Sondler über den ganzen Mist.

  • Hallo Sondel-Oink,



    Im Grunde gebe ich Dir ja recht, aber ganz so wie Du schreibst, ist es nicht. Mit einer Genehmigung darf ich in Rheinland-Pfalz auch im Wald und auf Wiesen graben. Zudem möchte ich mein Hobby auch in Ruhe ausüben. Ohne Genehmigung muss man immer mit einer Anzeige rechnen. So, und diese Anzeige hat man zuerst mal, dann muss man dagegen angehen, eventuell braucht man einen Rechtsanwalt. Ob die Anzeige dann vor Gericht geht steht auf nem anderen Blatt. Aber möglich ist es immer.


    Den Ärger möchte ich mir ersparen.


    Aber wie schon geschrieben, recht haste ja. Mir stinkt das auch gewaltig, dass man in Deutschland so gegängelt wird. Aber wir sind es ja selbst schuld, immer schön SPD und grüne wählen (ich nicht). Weiter so!!! Dann darf man in Deutschland bald gar nix mehr. Was denkst Du z. B wer in Bayern ein "Schatzregal" einführen wollte? Ja richtig, das war die SPD. Und wenn es "nur" nach den Grünen ginge, dann dürfte man bald weder Wald, noch Wiese noch Acker betreten. Da könnte ja eine seltene Heuschrecke leben.:banghead:


  • Da bin ich jetzt aber überrascht. Ich möchte das an einem recht einfachen, auch für dich verständlichen Beispiel erläutern. Wenn du deinen Müll in deinem Wald verbuddelst und nicht beobachtet wirst, dann stört es scheinbar niemand. Ist es deswegen aber nicht trotzdem falsch. Und schädigt man damit nicht dauerhaft andere? Wer von uns hat auf die Nachfrage bei einem Landwirt nicht schon mal gehört, dass bei ihm unbefugt gegraben wurde und er das deswegen gar nicht mehr will. Und zurück zum Wald - in hundert Jahren ärgert sich ein Sondler über den ganzen Mist.


    Ob es uns sondler in 100 jahren noch gibt , das sei einmal dahingestellt . Aber so wie sich dieses arschivolk aufführt , denke ich dass dieses hobby in 100 jahren unter todesstrafe verboten sein wird . Aber egal .
    Zum thema müll . Ich denke dass wir sondler einige der wenigen sind , die in gebiete vordringen , in denen es eigentlich keinen müll geben sollte . Aber wir kennen es , dreckschweine gibt es überall , und mit den steigenden entsorgungskosten wird das problem auch nicht aus der welt geschafft . Es ist doch einfacher , die waschmaschine , die ich letztens im wald stehend fand , in den wald zu karren und dort zu entsorgen , als 40 euro zu bezahlen auf dem schrottplatz . Ich kann die leute schon verstehen , die unsere wälder als müllplatz nutzen . Früher wurde das ja auch gemacht , aber da kannte man es ja nicht anders.
    Bringt mal etwas auf den schuttplatz . Es wird gewogen , es wird angeschaut um was es sich handelt , und dann kommt noch das gewicht dazu . Fluchs biste mal locker 50 euro los , die dir später fehlen . Wie gesagt , ich kann die leute verstehen , jedoch rechtfertigt sich solch ein verhalten gegenüber unserer natur nicht .
    Wir nehmen jeden sche.ß mit , der als müll gefunden wird , und werden noch verurteilt von sesselfurzern die sich ins gemachte nest setzen wenn mal ein toller fund zutage kommt . Aber ich habe noch nie von einem gehört , sei es arschi oder zeitung , dass wir die wälder, wiesen und äcker sauber machen , während wir unserem hobby nachgehen . Im gegenteil . Wenn wir etwas gutes tun , erfährt es keiner . Machen wir etwas schlechtes , weis es die ganze welt .


  • Zudem möchte ich mein Hobby auch in Ruhe ausüben


    Ich habe nichts zu verbergen , und meine ruhe habe ich , auch wenn ich keine nfg habe . Was den wald und die wiese betrifft , so darfst du das nicht , denn alles läuft über trier . Ich setz mal ein bild ein von einer nfg ein , in der das steht . Muss erst meinen kumpel anfunken dass er mir dies macht , dann stelle ich es ein .

  • Sondel-Oink,


    bist Du aus Rheinland Pfalz? Hier geht nicht alles über Trier!!!! Ich muss meinen Antrag z. B. über Koblenz stellen. Hier darf man auf Wiesen und in Wäldern graben. Das ist ein unumstößlicher Fakt! Rheinland-Pfalz ist in mehrere landesarchäologische Außenstellen aufgeteilt. Trier ist nur "eine" davon!


  • Ich habe nichts zu verbergen , und meine ruhe habe ich , auch wenn ich keine nfg habe . Was den wald und die wiese betrifft , so darfst du das nicht , denn alles läuft über trier . Ich setz mal ein bild ein von einer nfg ein , in der das steht . Muss erst meinen kumpel anfunken dass er mir dies macht , dann stelle ich es ein .


    Wuerde mich auch wundern. Hessen das Gleiche, Wald und Wiese tabu. Der Wald als "Bodenarchiv" :winking_face: und zur NFG bin ich genau Deiner Meinung. Derzeit nur im Wald unterwegs, wuerde sie eh nichts nutzen. Spannend find ich nur das in den letzten 3 Jahren die Ganzen "Alten" die teilweise schon 20, 30 Jhre sondeln alle einknicken und sich ne NFG holen - dann aber wieder an Stellen suchen an denen sie nicht duerften...


  • Mit einer Genehmigung darf ich in Rheinland-Pfalz auch im Wald und auf Wiesen graben.


    Das darfst du nicht , und kolega frank hat mir eben Die Richtlinien zur Prospektion via bild geschickt , die an einer nfg dranhängen , und die du zu beachten hast . Schau dir das bild an , unter punkt 2 kannst du lesen , was du NICHT betreten darfst mit der sonde .
    Ich schreibe hier nicht einfach etwas rein , wenn ich ich es nicht beweisen kann .


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  • Das sind die richtlinien des denkmalschutzgesetzes von rheinland-pfalz , entsprechend § 21(1) DSchG Rlp . Und diese gelten auch für koblenz . Wiese und wald tabu , auch wenn du dich auf den kopf stellst . Nur nicht für mich , denn ich habe so einen schwachsinn nicht , und werde sowas auch nicht beantragen .
    Achso , ja ich bin aus rheinland-pfalz , genauer gesagt aus dem hunsrück . :winking_face:

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