Orte zum sondeln. Schwieriges Thema?!

  • hallo zusammen,


    Ich bin noch neu was sondeln angeht. Nächste woche habe ich einen Kurs beim LVR Amt für Bodendenkmalpflege in Bonn. Für diesen Termin sollte ich eigetlich Genehmigungen von Landbesitzern mitbringen, wo ich zukünftig sondeln darf.

    Ich finde allerdings NICHTS. Sämtliche Bauer in der Umgebung wollen niemanden auf den Äckern... Alle "öffentlichen" räume sind naturschutz bei uns. Habt ihr irgendwelche ideen? Angenommen ich finde ein stück flussufer das mal kein naturschutzgebiet ist, muss ich ja trotzdem irgendwo anfragen, ob ich da sondeln darf, auch wenn es öffentlicher raum ist. Aber wo zur hölle frage ich da nach. Wer ist da zuständig?

    Wie macht ihr das? Einfach drauf los und drauf geschissen, das risiko eingehen das jemand zB das Ordnungsamt ruft?

    Ich verzweifel langsam.

  • Ich weis ja nicht, wie du vorgehst.


    Geh zu einem Landwirt, stell dich vor und streckt ihm zur Begrüßung die Hand hin. sag ihm, welches Hobby du hast und das du ab Herbst nach der Erntezeit ein oder zwei Felder gerne von ihm hättest.


    Müll aufräumen und Löcher zumachen ihm auch sagen.


    Ich hab noch NIE eine Abfuhr bekommen und sehr viele Felder.

  • Hab ich ihr alles im Detail erklärt. Bin dann richtig geschult, alles genehmigt, müll aus den feldern holen, löcher schön zumachen, würde immer nur aufs feld gehen wenn ich vorher bescheid gebe etc. Mein Anwesenheit auf dem Feld, könnte andere Leute dazu bewegen auch das feld zu betreten und davor hatte der letzte Landwirt angst. Kann ich auch nachvollziehen.

  • Sag ihr, dass es ein Probefeld für euch zwei wird. Und du gibst acht, dass andere nicht drauf gehen. Dann wäre natürlich ein Feld an der Straße besser zum kontrollieren.


    Wenn ihm was nicht passt, kann er jederzeit widerrufen.


    Telefonnummern austauschen.


    Und sag von der Genehmigung erst was, wen die Landwirte fragen. Einige haben Angst, dass ne Horde Archivs kommen und das Feld dann umgraben bzw zum bodendenkmal wird.

  • Moin


    kann ich nachvollziehen. Ich habe 2 Gemarkungen und in einer gibt es einen Bauern, der sich darüber ärgert, das am Wochenende junge Menschen mit Quads und Cross-Maschinen über seine Äcker rasen. Er meinte, wenn er mir das erlaubt, würden auch andere kommen. Er hat dann letztlich schon eingelenkt, aber ich meide die Äcker trotzdem, da er sich ja nicht so wohl damit fühlt.

    Okay, aber ansonsten darf ich auch überall drauf. Bin mit Maximalz13 hier im Forum gut befreundet; er hat ein doppelseitiges Informationsschreiben entworfen, was man dem Bauern geben kann. Das würde ich an Deiner Stelle auch machen....Deine Person und Dein Hobby vorstellen, auch rechtliche Dinge hinweisen (auch hadrianische Teilung mit dem Landeigentümer), natürlich darauf hinweisen, das Du keine Schäden hinterläßt etc etc.

    Es wundert mich, das Du vor dem Theorie-Termin schon Genehmigungen beibringen sollst; das war bei mir nicht so. Erst als ich meine NFG UND meine zugeteilte Gemarkung bekommen habe (die ich frei wählen durfte) habe ich die doch manchmal recht mühselige Überzeugungsarbeit mit den Bauern übernommen. Es waren sehr viele nette Bauern dabei, aber auch skeptische. Jeder Jeck ist halt anders.

    Zu Deiner Frage "Einfach drauf los".....da rate ich ab, denn es kann ja immer sein, das der Bauer sich irgendwann noch einmal umentscheidet und er Dich drauf lässt. Klar, manche haben auch echt Bedenken, das Du was Geiles findest und die Archäologie den Acker dicht macht, aber das kommt doch in den seltensten Fällen vor.


    Ein guter Weg ist es vielleicht auch über das Forstamt und/oder über den Gemeindevorsteher zu gehen. Hol die eine Gemarkungskarte und informiere Dich über die Eigentümer. Allerdings macht es ja -zumindest für mich - wenn Du im Besitz der NFG bist.


    Ich wünsche Dir für den Kurs kommende Woche alles Gute. Bombadiere die da mit Fragen :winking_face:

  • Trajan100


    Die hadrianische Teilung gibt's nur in Bayern.


    In den restliche Bundesländern werden vom Landesamt die relevanten Gegenstände eingefordert. Ab einen gewissen Wert gibt's dann finderlohn.


    Ich hab im Herbst einen Landwirt kennen gelernt, der hat nur negative Erlebnisse mit dem Landesamt. Zum Trotz bot er mir an, dass ich auf sein Feld mit einer Villa rustica gehen kann. Hab dankend abgelehnt. Ich hab dann 2 Hektar besten unberührten Äcker am Ortsrand bekommen.

  • Ich hab neulich mal mit der Stadt telefoniert.

    Erstens soll ich für jede Auskunft 25-50€ zahlen, allein um zu erfahren welches Grundstück zu wem gehört. Auszug aus Grundbuch oder so.

    Zweitens, habe ich überhaupt keine Befugniss das zu erfahren/anzufragen. Nur bestimmte Personengruppen dürfen solche infos anfordern. ZB Bauunternehmen.

  • Willkommen im Land des Misstrauens, der Missgunst und der Bürokratie!

    Nicht falsch verstehen: Es ist ja nicht alles schlecht hier und man darf auch nicht alle über einen Kamm scheren.

    Aber wenn man keine Lobby hat, dann wird es einem schwer gemacht, auch bei einfachsten Hobbys (Stichwort Sondeln oder Angeln).


    In NRW kommt man recht einfach an eine NFG.

    Warum ist eine NFG notwendig? Damit man als geschulter ehenamtlicher Archäologen-Gehilfe keine historisch wertvollen Funde und Befunde zerstört oder aus dem Zusammenhang reißt.

    Wenn man aber glaubt, dass man als NFG-Besitzer schlauer ist als vorher, dann irrt man sich. Eine Schulung gibt es nicht. Man zahlt nur ordentlich Geld und hat dann die offizelle Grabungsgenehmigung (natürlich mit zahlreichen Auflagen und weiteren Pflichten).

    Fast alle Funde muss man regelmäßig abgeben und genau melden, wo sie gefunden wurden. Die bekommt man dann in der Regel zurück, aber wohl erst mindestens nach 6 Monaten.


    Wenn man ein anständiger Sondler ist - und so schätze ich uns alle ein - dann meldet man automatisch die Funde, die historisch wertvoll sein könnten, auch ohne NFG.

    Andererseits kann man auch mit NFG historisch wertvolle Funde verschwinden lassen oder Befunde zerstören.


    Dieses Hobby wird einem zum Teil so schwer gemacht, dass man es schnell wieder aufgibt oder erst gar nicht damit beginnt. Leichter ist es, Zuhause vor dem Rechner zu sitzen und zu zocken oder anderen Mist zu verzapfen. Deshalb machen das auch so viele.


    Das man nicht einfach ohne zu fragen Eigentum eines anderen betritt und darauf gräbt, versteht sich von selbst. Aber die meisten Bauern haben nichts dagegen, wenn man nett fragt. Man hinterlässt den Acker ja in einem besseren Zustand, als man ihn betreten hat.

    Wer das nicht will, ist selber Schuld 😉

  • leon

    Das stimmt so nicht ganz.

    Ich würde meine Felder nicht mit anderen sondlern teilen wollen. Das Landesamt vergibt dafür die gemarkungen.

    Es gibt Schulungen und einige gute Archivs, die sich für einen Zeit nehmen. Die Pandemie hat halt drei Jahre alles verzögert.


    PatientZero

    Einfach bei Landwirten weiter fragen. Klappt schon. Tritt selbstbewusst auf und sag nur das nötigste gegenüber den Landwirten. Sprich die Sprache der Landwirte. Nix von einmessen, bodendenkmal, etc blabla. Das interessiert sie nicht Frag sie Mal, ob sie ein Feld haben, dass an ihren Geräten Schäden verursacht und reinige das von den großen Metallteilen. Das spricht sich rum.

    NRW ist das Paradebeispiel in der BRD für genehmigtes, organisiertes Sondeln.

  • Kann natürlich sein, dass es Schulungen im Einzelfall gibt. Meine persönlichen Erfahrungen sind da aber anders.

  • Bisher hat kein Bauer hier etwas negatives gesagt.

    Ich habe hier nur gute Erfahrungen gemacht. Die Bauern sind froh wenns Feld sauber wird. Zur Hadrianischen Teilung, die ist auch in NRW nicht nur in Bayern. Unabhängig davon ob Historisch Wertvoll, was dann ins Schatzregal wandert, gilt für alles andere die Teilung. Was in der Praxis kaum ein Bauer will. In der Regel haben die keine Lust auf die Sachen. Wenn du wirklich einen Bauern hast der nicht will dann ab zum nächsten. Auch da gibts viele Bauern. Die Felder gehören auch nicht dem einzelnen Sondler. Erstmal kann jeder alle Felder eintragen und genehmigen lassen, der Landwirt entscheidet wer das darf. Viel Glück und gut Fund.

  • Kann natürlich sein, dass es Schulungen im Einzelfall gibt. Meine persönlichen Erfahrungen sind da aber anders.

    Okay, dann noch einmal dazu, wie es bei uns in Niedersachsen ist: Es gibt eine GAAAAAAAAAAAN.....Z lange Wartezeit auf einen Theorie-Kurs, der der Online stattfindet in einem eigens dafür erstellten Chatroom. Dieser Theorie-Kurs dauert 8 Stunden inkl. Pause. Nach diesem Kurs erhält man von dem zuständigen Landesarchäologen ein Teilnahmezertifikat per Post. Das war Punkt 1!

    Dann beginnt eine meist unendliche Wartezeit auf die praktische Unterweisung, die m.E. auch mindestens 6 Stunden Zeit in Anspruch nimmt. Bei mir war das bei einem ehrenamtlich für das Museum Kalkriese (Varusschlacht) arbeitenden Sondengänger. Diese Erfahrung möchte ich nicht missen; das Wissen, was mir dort vermittelt wurde, ist erheblich. Thanx, Steffen :winking_face: Nach diesem praktischem Kurs erhält man auch hierfür per Post eine Teilnahmebescheinigung. Das war Punkt 2!

    Beide Bescheinigungen scannt man ein und beantragt eine NFG bei der unteren Denkmalschutzbehörde (bei mir im LK Diepholz. Die Zuständige fragt dann bei dem Landesarchäologen in Hannover nach, ob das okay, oder ob etwas dagegen spricht. Ebenso fragt man bei der UDSB nach der Gemarkung, die man gern haben möchte. Es wurde mir gesagt, welche Gemarkungen frei sind und daraus konnte ich frei wählen. Hat der Landesarchäologe dann nichts einzuwenden, so erstellt die UDSB dann die NFG, die zunächst für 1 Jahr Gültigkeit hat und im folgenden Jahr auf Anforderung (Telefonat oder Mail) formlos verlängert wird um ein weiteres Jahr. Punkt 3 ebenfalls fertig, juchu, die NFG ist da....!

    Dann das Schreiben eingepackt und auf geht´s zu den Bauern INNERHALB seiner Gemarkung, um zu fragen, ob man die Äcker begehen darf.


    So läuft das in Niedersachsen. Manchmal harte Geduldsprüfung, aber letztlich korrekt und sauber!


  • welchen Steffen?


    Sorry…..Stephan Z. natürlich

    Naja…..

  • Zum Glück bin Ich nicht in Niedersachsen.

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