Genehmigung Eigentümer/Pächter

  • Hallo zusammen,


    das Thema passt nicht 100%ig in die Sparte "Gesetzeslagen", würde wohl eher zu "Rechtslagen" passen, ich glaube das gibt es im Forum leider nicht.


    Mir geht es darum: Je nach Land, Bundesland, Bodendenkmälern usw. ist das Sondeln erlaubt oder verboten, soweit klar. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, dann benötige ich ja mindestens noch die Zustimmung des Grundstückeigentümers, richtig?
    Wie ist das mit einem gepachteten Grund, kann der Pächter mir das Sondeln evtl. auch genehmigen, oder schliesst sich das bei einem Pacht aus?
    Muß ich den vermeindlichen Eigentümer auch immer fragen ob er wirklich der rechtliche Besitzer ist?


    Grüße, Ingo

  • Hi Ingo,


    Erstmal, Sondeln ist nirgends grundsätzlich verboten. Wenn du eine Genehmigung / NFG hast, ist es erlaubt. Hast du keine Genehmigung, ist es nur für Dich nicht erlaubt, aber nicht für alle verboten.


    Ich habe auch von den Äckern ein Acker, der verpachtet ist. Ich kenne den Besitzer und den Pächter persönlich. Habe bei beiden die Erlaubnis eingeholt.

    Kennst du nur einen von beiden, dann lass dir bitte den Namen geben und frag nach Erlaubnis. Lässt du einen aus, kann es böses Blut geben.

  • Gesetzlich gesehen musst du nur den Pächter fragen, wenn es einen gibt. Er übernimmt mit dem Pachtvertrag das Recht zum Gebrauch der Sache, z.b. Ernte der Feldfrüchte. Zum Gebrauch der Sache gelten die gleichen Vorschriften wie bei der Miete. Das Hausrecht geht beim Mietverhältnis auch an den Mieter über.

  • Gesetzlich gesehen musst du nur den Pächter er fragen, wenn es einen gibt. Er übernimmt mit dem Pachtvertrag das Recht zum Gebrauch der Sache, z.b. Ernte der Feldfrüchte. Zum Gebrauch der Sache gelten die gleichen Vorschriften wie bei der Miete. Das Hausrecht geht beim Mietverhältnis auch an den Mieter über.

    Hi,

    Nicht ganz richtig.

    Ein Pächter pachtet bei einem Acker nur das Recht dort eine Frucht zu pflanzen und diese zu ernten. Er hat aber keine Rechte mitgepachtet, die das im Boden befindliche Eigentum des Grundstückseigentümers betreffen (Bodenfunde). Er hat somit nicht das Recht einem Sondengänger zu erlauben, dort Bodenfunde zu bergen.

    Der Pächter kann dem SG erlauben dort zu suchen, was aber nach dem Betretungsrecht ohnehin erlaubt ist. Er kann den SG auch erlauben dort zu suchen, obwohl die Frucht gesät ist oder schon austreibt, weil es sich dabei um die Frucht des Pächters handelt, aber er kann ihm nicht erlauben, die Bodenfunde vom Acker mitzunehmen.

  • Zum Gebrauch der Sache gelten die gleichen Vorschriften wie bei der Miete. Das Hausrecht geht beim Mietverhältnis auch an den Mieter über.

    Das kann man so nicht aufs Sondeln übertragen.

    Hausrecht regelt zB das Betreten der Wohnung, oder übertragenen Sinn das Betreten des Ackers.

    Der Mieter darf nur seine Einrichtung ändern, übertragen, Pächter bearbeitet, säht und erntet.

    Alles was zum Haus/Wohnung gehört (Fenster, Türen, Heizkörber usw), obliegt dem Besitzer.

    Übertragen, alles was der Sondler ausbuddelt und nicht zur Ernte gehört (Schrott, Funde usw) gehört dem Eigentümer.

    Wie gesagt, Pächter darf nur entscheiden, ob, wann und wer den Acker betreten darf.

    Funde usw gehören zum Besitzer.

    Das heisst, wenn der Pächter das Betreten nicht erlaubt, iss eh alles erledigt. Da kann auch der Besitzer nichts machen.

  • Der Eigentümer erlaubt dem Besitzer (Pächter) die Nutzung des Grundstücks. Als Beispiel hier Landwirtschaftliche Tätigkeit.


    Der Spatenstich des Sondlers ist somit nicht erlaubt. Der Sondler muss den Eigentümer auch fragen.


    Bei einem Fund bekommt der Pächter nichts, der Eigentümer wird entschädigt (siehe Fundrecht BGB bzw Landesdenkmalgesetz).

  • Der Eigentümer erlaubt dem Besitzer (Pächter) die Nutzung des Grundstücks. Als Beispiel hier Landwirtschaftliche Tätigkeit.


    Der Spatenstich des Sondlers ist somit nicht erlaubt. Der Sondler muss den Eigentümer auch fragen.


    Bei einem Fund bekommt der Pächter nichts, der Eigentümer wird entschädigt (siehe Fundrecht BGB bzw Landesdenkmalgesetz).

    Das sehe ich jetzt aber sehr eng gerippt. Der Pächter darf ja auch Erntehelfer, Lohnunternehmer etc. auf den gepachteten Acker lassen.



    Um die Funde geht es bei der Frage ja nicht.



  • Um die Funde geht es bei der Frage ja nicht.

    Im Grunde genommen schon.

    Es gibt keine Sondler, die auf dem Acker einfach nur spazieren gehen. Der Sondler, rechtlich gesehen, entnimmt etwas aus dem Acker, das nicht zu landwirtschsftlichen Zwecken dient. Der Pächter darf auch nur das tun, was für den landwirtschaftlichen Zweck zu tun ist. Alles andere bestimmt der Besitzer.

    Ein Sondler betritt und benutzt den Acker, um was rauszuholen.

    Ich schreibe das nur aus der rechtlichen Sichtweise.

    Jeder darf es gerne anders sehen. Rechtlich ist aber Fakt.

    Wenn sich Parteien, Sondler, Eigentümer, Pächter einig sind, dann iss ja alles ok.

    Aber dann hoffen, das man keinen echten Schatz findet. Dann nähmlich wirds gewaltig streitig. :winking_face_with_tongue:

  • Wenn wir hier jetzt päpstlicher sind als der Papst, dann würden die allermeisten Funden, die man auf einem Acker findet, deren Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (ausgenommen in Bayern), unters Schatzregal fallen. Also sind sie weder dem Pächter, Verpächter oder Sondler.


    Man sollte noch gut schlafen können. So handhabe ich das.

    Ich habe von vielen Landwirten und einer Landwirtin die Genehmigung. Auch die tauschen mal ihre Felder. Ich denke, wenn man im Fall der Fälle darauf verweist, dass man den Pächter gefragt hat, wird der Eigentümer schon nicht gleich überreagieren.

    Ich habe auch vom Förster und einem Ranger Rückendeckung, für den Fall der Fälle.

  • Ich hatte mal ein Erlebnis mit einem Besitzer der mich fragte ob ich eine Erlaubnis habe.

    Die hatte ich aber vom Pächter bekommen. Als ich dem Besitzer den Namen des Pächters und unsere Beziehung bekannt gab hat sich aber alles in Wohlgefallen aufgelöst. Er meinte nur mit einem breiten lächeln wenn ich einen Schatz finde soll ich mich bei ihm melden. :) Also wenn möglich immer beide fragen.

  • Danke für die zahlreichen Rückmeldungen!


    Wie ich sehe, habe ich da eine heiße Diskussion gestartet :fearful_face:

    Nee, iss doch alles gut. :winking_face:

    Du hast ne berechtigte Frage gestellt, die wir hier beantworten.

    Die Antworten von zB mir, sind Rechtlich gesehen. Was andere damit machen, ist jedem selbst überlassen.

    In deiner Frage ging es auch ausschließlich um Pächter und Eigentümer, nicht um Behörde, NFG, Archäologie, Funde abgeben / vorzeigen usw. Das wiederum ein anderes Thema ist. :winking_face: :thumbs_up:


    Kurze Antwort:

    Frag beide :winking_face_with_tongue:

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