Hallo zusammen,
das Thema passt nicht 100%ig in die Sparte "Gesetzeslagen", würde wohl eher zu "Rechtslagen" passen, ich glaube das gibt es im Forum leider nicht.
Mir geht es darum: Je nach Land, Bundesland, Bodendenkmälern usw. ist das Sondeln erlaubt oder verboten, soweit klar. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, dann benötige ich ja mindestens noch die Zustimmung des Grundstückeigentümers, richtig?
Wie ist das mit einem gepachteten Grund, kann der Pächter mir das Sondeln evtl. auch genehmigen, oder schliesst sich das bei einem Pacht aus?
Muß ich den vermeindlichen Eigentümer auch immer fragen ob er wirklich der rechtliche Besitzer ist?
Grüße, Ingo