Hallo alle zusammen.
Bei der Frage „wem Gehör was?“ meine ich speziell, wenn der Grundstückseigentümer sein Land verpachtet hat. Für wen gilt die salvatische Regel?
Liebe Grüße und Dankeschön schon mal.
Wem gehört was?
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Also ich glaube wenn es um Eigentumsverhältnisse von Funden geht, wenn du das meinst, ist immer der Eigentümer im Boot und nicht der Pächter.
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50 Prozent des Fundes gehören dem Eigentümer.
Jedoch musst du Pächter und Eigentümer zwecks Erlaubnis fragen, ob du sondeln darfst.
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Jedoch musst du Pächter und Eigentümer zwecks Erlaubnis fragen, ob du sondeln darfst.Wenn du die Genehmigung vom Pächter hast, brauchst du üblicherweise nix vom Eigentümer. Du agierst ja dann unter dem "Schirm" des Pächters, der ja selbst das Land (den Acker) bearbeiten darf und dir sein eigenen Rechte quasi weiter reicht. Hab zumindest noch nie davon gehört, dass jemand Probleme hatte mit Eigentümern, wenn Pächter das OK gegeben haben.
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50 Prozent des Fundes gehören dem Eigentümer.Jedoch musst du Pächter und Eigentümer zwecks Erlaubnis fragen, ob du sondeln darfst.
Das sollte man vereinfachen können. Ich frage immer den Letzten in der Reihe. Sollte es verpachtet sein, dann frage ich den Pächter.
Das mit den 50% gehören den Eigentümer, ist eigentlich Geschichte. Wenn jetzt Bayern auch noch das Schatzregal einführt, dann gehört keinem mehr was, sondern alles dem BL. Bisher galt in Bayern immer 50/50. Das war aber auch das einige BL glaube ich. -
Dankeschön für Eure Antworten.
Um Erlaubnis bitte ich immer alle Beteiligten.
Bislang wollte auch noch niemand anteilmäßig etwas haben. Hab, bis auf den Köllner Denar, auch noch nichts wirklich wertvolles gefunden. Obwohl mir persönlich auch die kleinen Funde wertvoll sind.
Mir wurde von Seiten der Denkmalbehörde gesagt, dass alles was eine besondere historische Bedeutung für das Land hat, in den Besitz des Landes übergeht. Das sind dann auch die Dinge, die in das Schatzregal übergehen. Dr. Stapel vom LWL Münster sagte mir, dass er diese Fälle aus den vergangenen Jahren an fünf Fingern abzählen könne.
Alles andere bekomme man nach der „Befundung“ wieder zurück.
Liebe Grüße
Clemens -
Mein Bauer will auch nix von den Funden.
Ausnahme wäre 50% Anteil bei Gold.
Ich finde aber kein Gold -
Ich finde aber kein Gold
Mach einfach mal einen ausgedehnten StrandspaziergangIch glaub an dich!
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Mach einfach mal einen ausgedehnten StrandspaziergangIch glaub an dich!
Ich glaub, du verstehst nicht mein Wink -
Ich glaub, du verstehst nicht mein Wink
iiiich.....doooooch klaaaaar -
Sollte in Bayern was wichtiges gefunden werden, muss im Fund-Protokoll der Eigentümer des Grundstücks eingetragen werden. Er bekommt auch die 50 Prozent Anteil, wenn der Staat den Fund will und diesen abkauft.
Noch, da ja leider sich die Gesetzteslage bald ändert.
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Mein Bauer will auch nix von den Funden.
Ausnahme wäre 50% Anteil bei Gold.
Ich finde aber kein Gold
Achso, hatte den Wink auch nicht gleich verstanden. -
Mmmmmhhh, wie soll ich meinen Wink "ich finde aber kein Gold
" verständlicher rüberbringen?
pppssssttttt, ich hoffe, das mein Bauer nicht mitliest.
Er will ja zu 50% an Gold beteiligt sein. Die anderen Funde interessieren ihn nicht.
Unter uns: Er weis nicht, das ich schon etliche Goldnuggets und Barren gefunden habe. Was meint ihr, womit ich meinen Urlaub finanziere -
Mmmmmhhh, wie soll ich meinen Wink "ich finde aber kein Gold" verständlicher rüberbringen?
pppssssttttt, ich hoffe, das mein Bauer nicht mitliest.
Er will ja zu 50% an Gold beteiligt sein. Die anderen Funde interessieren ihn nicht.
Unter uns: Er weis nicht, das ich schon etliche Goldnuggets und Barren gefunden habe. Was meint ihr, womit ich meinen Urlaub finanziere
Bei genauer Betrachtung deiner Smileys hätte es klar sein müssen. Aber jetzt verwirrst du uns aber gänzlich. -
Was meint ihr, womit ich meinen Urlaub finanziere
Also bei dir, hätte ich jetzt auf Strandfunde vor Ort getippt
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