Habe noch keinen aktuellen Thread oder Sammelthread zur Gesetzeslage in Bayern gefunden, daher mache ich diesen mal auf, falls übersehen einfach verschieben, liebe Moderatoren.
Gerade über diese wohl geänderte Gesetzeslage in Bayern gestolpert. Please login to see this link.
Viel steht im Artikel nicht, daher zitiere ich mal die wichtigsten Stellen:
"Wer in Bayern künftig einen historischen Schatz oder einen archäologischen Fund entdeckt, muss diesen dem Freistaat Bayern überlassen. Das Kabinett beschloss am Dienstag die Einführung eines sogenannten Schatzregals, welches die Eigentumsverhältnisse neu regelt. Bisher galt, dass ein Fund je zur Hälfte dem Eigentümer des Grunds und dem Finder gehört.
Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) begründete die Neuregelung mit der steigenden Notwendigkeit, gegen illegale Grabungen durch "Glücksritter" vorgehen zu müssen. Dazu gehört auch, dass es künftig ein grundsätzliches Verbot für den Einsatz von Metallsonden auf eingetragenen Bodendenkmälern gibt.
Die Entdecker von archäologischen Funden sollen künftig eine Belohnung erhalten, Grundstückseigentümer haben Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich. Ausnahmen für berechtigte berufliche Zwecke blieben aber weiterhin erlaubt. Archäologische Schätze sollen in der Region des Fundortes bleiben."
Meine Meinung:
Gut, Verbot auf Bodendenkmälern zu Sondeln war bisher ja eh der Fall dachte ich und für die meisten eh klar. Die Frage ist was "historische Schätze/Funde" darstellen, zählt das schon bei Reichspfennigen, ich denke da geht es um die richtig alten Dinge und auch die sollten auch vorher schon gemeldet werden, wenn man es richtig gemacht hat. Ich denke das müsste eben noch weiter ausgeführt werden. Wie steht ihr dazu? Erst habe ich mich erschrocken bei der Überschrift aber eigentlich nicht der Rede wert? Ich verstehe den Hintergrund (hauptsächlich wegen Raubgräbern) nur...hält es die Leute jetzt etwa mehr davon ab? Vorher war es ja ebenso schon nicht gern gesehen, die Zeit wird es zeigen.
Ein weiterer ausführlicherer Artikel: Please login to see this link. (Süddeutsche Zeitung)